AGB Unternehmensberatung;Fördermittelberatung Mitarbeiter;Mitarbeiterweiterbildung;WeGebAU;KUG;Arbeitsamtförderung;Gründungscoaching;kostenfreie Beratung;Förderung;englisch,frnzösisch;russisch;tschechisch:ESF;SAB;betriebliches Einzelförderungsverfahren


Die Unternehmensberatung Daniel Weiershäuser sowie ihre Mandanten verpflichten sich gegenseitig auf absolute Verschwiegenheit in Bezug auf übermittelte Daten und Interna.
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des Datenschutzes.
Bei Auftragsvergabe geht der Mandant mit dem Unternehmensberater einen Dienstvertrag ein. Somit unterliegen alle Haftungen und Leistungen den gesetzlichen Bestimmungen eines Dienstleistungsvertrages.
Bei Förderung über die KfW oder andere Förderprogramme ist der Mandant verpflichtet einen Antrag zu stellen. Nach Antragsstellung erhalten die Mandanten von der Förderstelle ein Formular mit der Auflage eine fachkundigen Stelle (IHK; HWK ) zu kontaktieren.
Nach Befürwortung der fachkundigen Stelle wird der Antrag an die Förderstelle weitergeleitet. Danach erteilt die Förderstelle die Genehmigung zum Coaching. Erst dann kann ein Coachingvertrag mit dem Mandanten geschlossen werden.


Bei nicht geförderten Beratungen erfolgt die Beratung über den o.a. Dienstleistungsvertrag.


Eine Haftung für missbräuchlich oder offensichtlich fälschlich verwendeten Daten und Materialen die nicht von Mitarbeitern der Unternehmensberatung oder von mir beauftragten Vertragspartnern stammen und missbräuchlich verwendet wurden, ist vorsorglich ausgeschlossen.


Die zu erbringende Leistung ist im Dienstvertrag deklariert. Grundlage der Bezahlung ist der im Dienstvertrag vereinbarte Stundensatz und die vereinbarte Zahlungsmodalität.



 
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